STEUERLICHE NEWS 2020

Was bringt die Novelle des Mehrwersteuergesetzes?

Barbora Palenikova

Der Nationalrat genehmigte die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes, die insbesondere auf die Änderungen der Richtlinie Nr. 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Fernverkäufe von Waren reagiert.

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Einführung der neuen Regelung zur Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage bei uneinbringlichen Forderungen. Unter Erfüllung von bestimmten Bedingungen können Mehrwertsteuerzahler die vom Abnehmer nicht bezahlte Mehrwertsteuer direkt bei der Steuerbehörde mittels der Mehrwertsteuererklärung beantragen.

Nach der Unterzeichnung der Novelle durch die Präsidentin werden folgende Änderungen in zwei Phasen -  ab dem 1.1.2021 und ab dem 1.7.2021 wirksam:

  1. Im Fall von uneinbringlichen Forderungen werden Lieferanten berechtigt sein, die Steuerbemessungsgrundlage und die Mehrwertsteuer herabzusetzen (jedoch nur in ausgewählten Fällen).
  2. Abnehmer, die ihre Verbindlichkeiten an Lieferanten nicht bezahlt haben, werden verpflichtet sein, die vom Staat ursprünglich erstattete Mehrwertsteuer aus den nicht bezahlten Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.
  3. Änderungen im Versandhandel ab 1.7.2021;
  4. Einführung von neuen freiwilligen MwSt.-Sonderregelungen;
  5. Umsetzung der Vorschriften für Steuerpflichtige, die den Fernverkauf von Waren aus Drittländern über elektronische Schnittstellen erleichtern und deren automatische Mehrwertsteuerregistrierung.

Weitere Informationen zu Änderungen und deren möglichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen finden Sie im beigefügten Newsletter.