STEUERLICHE NEWS 2020

MINDESTLOHN AB 01.01.2021

Barbora Palenikova

MINDESTLOHN AB 01.01.2021

Am 26.8.2020 verabschiedete die Regierung der Slowakischen Republik einen Gesetzesentwurf, mit dem die Erhöhung des Mindestlohns ab 1.1.2020 wie folgt vorgeschlagen wird:

  • Monatlicher Mindestlohn auf den Betrag von 623 EUR
  • Minimaler Stundenlohn auf den Betrag von 3,580 EUR

Vergleich des Mindestlohns im Jahr 2020 mit dem Jahr 2021:

  2020 2021
  Gültig seit 1.1.2020 Vorgeschlagene Gültigkeit ab 1.1.2021
Legislative Gesetz über Mindestlohn Nr.  663/2007 Slg. und Verordnung der Regierung der SR Nr. 324/2019 Slg. Gesetz über Mindestlohn Nr. 663/2007 Slg. und Gesetz Nr. 311/2001 Slg. - Arbeitsgesetzbuch
Monatlicher Mindestlohn 580 EUR 623 EUR
Minimaler Stundenlohn 3,333 EUR 3,580 EUR

Übersicht des Stundenmindestlohns bei verschiedenen Schichtenregimen:

Arbeitszeit pro Woche Minimaler Stundenlohn
40 Stunden – Ein-Schichtenregime 3,580 EUR
38,75 Stunden – Zwei-Schichtenregime 3,695 EUR
37,5 Stunden – Drei-Schichtenregime 3,819 EUR

MINDESTLOHN UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE MINDESTLOHNANSPRÜCHE AB 1.1.2021

Arbeitgeber, bei dem die Vergütung der Arbeitnehmer nicht in einem Kollektivvertrag vereinbart ist, ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Lohn mindestens in Höhe des Mindestlohnanspruchs zu gewähren, der für den Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Arbeitsplatzes bestimmt ist.

Daraus folgt auch, dass der Arbeitgeber jedem Arbeitsplatz einen Schwierigkeitsgrad zuweisen muss, der von der Komplexität, der Verantwortung und dem Arbeitsaufwand gemäß den im Anhang Nr. 1 des Arbeitsgesetzbuchs angeführten Merkmalen des Schwierigkeitsgrades der Arbeitsplätze abhängt.

Anm.:

Den Anspruch auf den Mindestlohnanspruch je nach dem Schwierigkeitsgrad des Arbeitsplatzes haben nur Arbeitnehmer, die im Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Arbeitnehmer, die auf der Grundlage einer der außerhalb des Arbeitsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen arbeiten, haben nur Anspruch auf den Mindestlohn.

Ab dem 1.1.2021 wird sich auch der Mechanismus zur Bestimmung dieser Mindestlohnansprüche ändern.

Gegenüber dem Jahr 2020 wird durch die Änderung der Berechnung der Mindestlohnansprüche im Jahr 2021 das geändert, dass der Mindestlohnanspruch für jeden Schwierigkeitsgrad der Arbeit um 43 EUR erhöht wird.

Der minimale Stundenlohnanspruch für den konkreten Schwierigkeitsgrad der Arbeit bei einer wöchentlichen Stundenzeit von 40 Stunden wird als 1/174 des Mindestlohnanspruchs, der für durch einen Monatslohn vergüteten Arbeitnehmer errechnet wurde, berechnet.  

Übersicht des Mindestlohns in 2020 und 2021 je nach dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit:

Vergleichshalber führen wir eine Übersicht der Höhe des Mindestlohns in 2020 und 2021 je nach dem Schwierigkeitsgrad bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden an.

Schwierigkeits-grad der Arbeit  Koeffizient des Mindest-lohns Monatlicher Mindestlohn in 2020 Monatlicher Mindestlohn in 2021 Minimaler Stundenlohn in 2020 Minimaler Stundenlohn in 2021
1. 1 580 EUR 623 EUR 3,333 EUR 3,580 EUR
2. 1,2 696 EUR 739 EUR 3,9996 EUR 4,247 EUR
3. 1,4 812 EUR 855 EUR 4,6662 EUR 4,914 EUR
4. 1,6 928 EUR 971 EUR 5,3328 EUR 5,580 EUR
5. 1,8 1044 EUR 1087 EUR 5,9994 EUR 6,247 EUR
6. 2 1160 EUR 1203 EUR 6,6660 EUR 6,914 EUR

MINDESTLOHN UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF LOHNBEGÜNSTIGUNGEN AB 1.1.2021

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesnovelle wird auch der Mechanismus zur Bestimmung der Höhe der Lohnbegünstigungen geändert, die auf den Mindestlohn gebunden sind. Ihre Höhe wird nicht mehr mit einem Prozentsatz des minimalen Stundensatzes, sondern mit einem fixen Betrag festgelegt.

Nachfolgend finden Sie die Höhe der Lohnbegünstigungen, die mit Gültigkeit ab 1.1.2021 vorgeschlagen werden: 

Mindesthöhe der Lohnbegünstigungen – der Zuschläge im Jahr 2021, festgelegt mit einem fixen Betrag:

Bezeichnung der Lohnbegünstigung – des Zuschlags  Fixbetrag des Zuschlags  Fixbetrag des reduzierten Zuschlags*
Zuschlag für Arbeit an Samstagen 1,79 EUR 1,61 EUR
Zuschlag für Arbeit an Sonntagen 3,58 EUR 3,22 EUR
Zuschlag für Nachtarbeit – risikofreier Beruf 1,43 EUR 1,25 EUR
Zuschlag für Nachtarbeit - riskante Beschäftigung 1,79 EUR -
Zuschlag für Arbeit an Feiertag (Vereinbarung) 3,58 EUR -
Zuschlag für schwierige Arbeitsleistung 0,72 EUR -
Zuschlag für inaktive Bereitschaftszeit 0,72 EUR -
* Regelmäßige Arbeitsausübung an Samstagen, Sonntagen und nachts – die Vereinbarung eines niedrigeren Zuschlags möglich