STEUERLICHE NEWS 2021

Fiananzieller Beitrag für die Verpflegung der Arbeitnehmer ab 1. März 2021

Barbora Palenikova

FINANZIELLER BEITRAG FÜR DIE VERPFLEGUNG DER ARBEITNEHMER AB 1. MÄRZ 2021

Mit der ab dem 01.03.2021 wirksamen Novelle des Arbeitsgesetzbuches werden Änderungen in der Verpflegung der Arbeitnehmer eingeführt. Arbeitnehmer können sich ab März zwischen einem Essensgutschein (sog. Gastrogutschein) und einem finanziellen Verpflegungsbeitrag entscheiden, der an die Verpflegung zweckgebunden sein wird. Das Wahlrecht gilt nur für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Verpflegung nicht in einer eigenen oder in einer vertraglichen Verpflegungseinrichtung sicherstellt.  

Arbeitnehmer können den finanziellen Beitrag erst ab dem 1. März 2021 bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Anträge vor diesem Datum sollten von den Arbeitgebern nicht berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmer ist durch seine Auswahl für 12 Monate ab dem Tag, an den die Wahl gebunden ist, verpflichtet.

Ein Arbeitgeber, der vor dem 1. März 2021 oder in der Zeit von 1. März 2021 bis 31. Dezember 2021 einen Vertrag über die Sicherstellung der Verpflegungsgutscheine mit einer juristischen oder physischen Person abgeschlossen hat, die zur Vermittlung von Verpflegungsdienstleistungen berechtigt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die Wahl zwischen den Essensgutscheinen und dem finanziellen Verpflegungsbeitrag ab dem 1. März zu gewähren, dies längstens bis 31. Dezember 2021. Durch diese gesetzliche Übergangsbestimmung können die Arbeitgeber entscheiden, ob sie ab der Wirksamkeit der Novelle, mit der die Wahl zwischen den Essensgutscheinen und dem finanziellen Beitrag eingeführt wird, sofort nach der neuen Regelung vorgehen oder die Entscheidung später treffen werden.  

Interne Vorschrift

Der Arbeitgeber kann in einer internen Vorschrift die Einzelheiten der Wahl und der Durchführung der Verpflichtung des Arbeitgebers, Verpflegung sicherzustellen oder einen finanziellen Verpflegungsbeitrag zu gewähren, festlegen. 

Es wird empfohlen, die bestehende Richtlinie um einen Nachtrag zu ergänzen, in dem Folgendes enthalten werden sollte:

  • Methode, wie der Arbeitnehmer die Wahl der Verpflegungsform vornehmen kann (die beste Möglichkeit ist das Ausfüllen eines Musterantrags)
  • Termine, bis wann die Arbeitnehmer ihre Entscheidung treffen können, so dass der Arbeitgeber in der Lage ist, die Verpflegung für den jeweiligen Monat sicherzustellen
  • Eine Unterweisung über die Verbindlichkeit der Entscheidung für einen Zeitraum von 12 Monaten
  • Art der Auszahlung (Banküberweisung, Bargeld...)

Weiterhin gilt, dass der Arbeitnehmer den finanziellen Beitrag einen Monat im Voraus, also für den Zeitraum, für den die Verpflegung sichergestellt werden soll, erhalten soll.

Höhe des finanziellen Beitrags

Der finanzielle Beitrag wird durch eine Kombination aus dem Pflichtbeitrag des Arbeitgebers und dem Beitrag aus dem Sozialfond des Arbeitgebers gebildet, wenn der Arbeitgeber die Geldmittel aus dem Sozialfond für diesen Zweck verwendet.

Die Festlegung der Mindest- und der maximalen Höhe des finanziellen Verpflegungsbeitrags wird gleich wie beim Essensgutschein sein.

Die Mindesthöhe des finanziellen Verpflegungsbeitrag wird 55% des Mindestwertes des Essensgutscheins (also vom Betrag 3,83 EUR) betragen, was derzeit 2,11 EUR sind.

Die maximale Höhe des finanziellen Verpflegungsbeitrags beträgt in 2021 2,81 EUR
(d. s. 55% des Wertes der Verköstigungsgeldes, welches bei einer Dienstreise von 5 bis 12 Stunden gewährt wird = 5,10 EUR).

Der im Sinne des Arbeitsgesetzbuches gewährte finanzielle Verpflegungsbeitrag wird sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers von der Einkommensteuer und den Versicherungsabgaben befreit.