STEUERLICHE NEWS 2019

Was sind Urlaubsgutscheine?

Jana Kyselová Jana KyselováJana Kyselová

Nach der neuesten Novelle des Arbeitsgesetzbuches können Arbeitnehmer mit Wirksamkeit ab Januar 2019 einen Urlaubsgutschein bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen Beitrag automatisch zu gewähren, der Arbeitnehmer muss diesen beantragen. 

Die neue Pflicht gilt für Arbeitgeber, die mehr als 49 Arbeitnehmer beschäftigen (mitgezählt werden auch Arbeitnehmer, die auf Vereinbarung tätig sind); den Anspruch auf den Zuschuss hat jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens 24 Monate dauert. Die Höhe dieses Zuschusses beträgt höchstens 55% der berechtigten Ausgaben, höchstens jedoch 275 EUR jährlich.

Der Arbeitgeber kann entscheiden, wie er diesen Beitrag gewähren wird – ob in Form von Gutscheinen oder durch Bezahlung der nachgewiesenen Ausgaben.

Da es sich um eine Maßnahme für die Förderung der Tourismusbranche in der Slowakei handelt, kann der Zuschuss nur für Erholungsurlaubein der Slowakei gewährt werden. Das ist vor allem dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber die nachgewiesenen Erhaltungskosten bezahlt.

 

Was ist ein Erholungsgutschein?

Der Erholungsgutschein wird in elektronischer Forma auf den Namen einer konkreten Person ausgestellt, die diesen für einen Erholungsaufenthalt in der Slowakei bis Ende des Jahres verwenden kann, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Die berechtigten Ausgeber der Gutscheine sind in der Sondervorschrift festgelegt.

Mit Hilfe des Erholungsgutscheins können folgende, ausschließlich in der Slowakei erbrachte Dienstleistungen bezahlt werden:

  1. Übernachtung für mindestens zwei Nächte,
  2. Übernachtung für mindestens zwei Nächte, möglich mit Verköstigung,
  3. Aufenthaltspaket mit Übernachtung für mindestens zwei Nächte, Verköstigung und anderen Erholungsleistungen,
  4. Organisierte mehrtägige Aktivitäten und Erholungsveranstaltungen während der Schulferien für das Kind des Arbeitnehmers, welches die Grundschule oder eines der vier Schuljahre des achtjährigen Gymnasiums besucht („Ferienlager für Kinder“).

 

Der  Arbeitgeber muss nicht nur die Erholungskosten des Arbeitnehmers selbst, sondern auch  seiner Familienangehörigen (Ehemann, eigenes Kind, in die Ersatzbetreuung anvertrautes Kind, adoptiertes Kind und eine andere Person, die mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebt) bezahlen. Es ist noch unklar, wie die familiären Beziehungen nachgewiesen werden, wir gehen jedoch davon aus, dass es auf der Grundlage einer Ehrenerklärung sein wird.

 

Was bedeutet das für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Praxis:

Da die Beiträge für Firmen mehr Administration  bedeuten, empfehlen wir den Arbeitgebern, möglichst bald eine interne Richtlinie auszuarbeiten, in der folgende Punkte definiert werden sollten:

  • Wie werden die Arbeitnehmer die Anträge vorlegen und welche Dokumente müssen sie einreichen
  • Wie wird der Zuschuss gewährt, wird für alle die gleiche Form gelten? (das Gesetz untersagt nämlich nicht, den Erholungszuschuss an einen Teil der Arbeitnehmer in Form von Erholungsgutscheinen und an einen anderen Teil in Form der Bezahlung der berechtigten Ausgaben);
  • Wie werden etwaige finanzielle Ansprüche behandelt, die dem Arbeitgeber im Bezug zum Arbeitnehmer entstehen können (z. B. wenn der Wert des gekauften Erholungsgutscheins 500 EUR sein wird, wobei davon 275 EUR der gesetzliche Beitrag ist, wie zahlt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die restlichen 225 EUR des erhaltenen Gutscheins?).

 

Der gesetzliche Beitrag zur Erholung des Arbeitnehmers und dessen Familienangehörigen sowie die Gebühr für die Vermittlung der Ausgabe des Erholungsgutscheins stellen für den Arbeitnehmer eine steuerlich abzugsfähige Ausgabe dar.

Für den Arbeitnehmer ist der Urlaubszuschuss steuerfreies Einkommen und unterliegt auch nicht der Sozial- und Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer darf den Erholungsbeitrag für ein Kalenderjahr nur bei einem Arbeitgeber beantragen. Aus diesem Grund wird empfohlen, vom Arbeitnehmer eine unterzeichnete Ehrenerklärung darüber einzuholen, dass er den Erholungsbeitrag nicht bei einem anderen Arbeitgeber beantragt.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber binnen 30 Tage nach Ende des Erholungsaufenthalts die nachweisbaren Erholungsausgaben vorlegen (z. B. Rechnung von der Unterkunftseinrichtung). Der Arbeitgeber zahlt dann dem Arbeitgeber den Erholungsbeitrag mit dem nächsten Gehalt aus (wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer nichts anderes vereinbart).