Kommentar

Finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Barbora Palenikova

Das kürzlich beschlossene Lex Corona Gesetz Nr. 67/2020 Slg. regelt die Gewährung der Hilfe durch das Finanzministerium der SR für Mikrounternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (definiert durch die Verordnung der EU-Kommission – unter 250 Arbeitnehmer, Umsatz unter 50 Mio. EUR, Aktiva unter 43 Mio. EUR) in Form von Kreditgarantien und Zinsenzuschüssen für Kredite, die für diese Unternehmen seitens der EXIMBANKA SR und der Slovenská záručná a rozvojová banka (SZRB – Slowakische Garantie- und Entwicklungsbank) gewährt werden. Der Antragsteller muss die folgenden durch die Novelle festgelegten Voraussetzungen erfüllen:  

  • Es bestehen keine Zahlungsrückstände gegenüber der Sozial- oder Krankenkasse, die mehr als 180 Tage überfällig sind
  • Gegenüber dem Antragsteller wurde kein Konkursverfahren oder Umstrukturierung eröffnet
  • Weitere von der Bank festgelegte Bedingungen

Auf der Grundlage dieser Novelle wurde von der EXIMBANKA SR bereits ein neues Produkt vorgestellt – betrieblicher Überbrückungskredit, gewährt von EXIMBANKA SR unter günstigeren Bedingungen: 

  • Höhe des betrieblichen Kredits höchstens 500 000 EUR
  • Die Höhe des Kredits darf 50% des Gesamtumsatzes des Unternehmens für das Jahr 2019 nicht übersteigen
  • Die Fälligkeit des betrieblichen Kredites wird 3 Jahre betragen, mit einer Verschiebung der Rückzahlung des Grundwertes und der Zinsen von 12 Monaten ab der Inanspruchnahme des Kredites
  • Ein Exporteur kann die Geldmittel aus dem betrieblichen Kredit für die Finanzierung der betrieblichen Aufwendungen, für Investitionen in das materielle und immaterielle Vermögen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Betriebs und der Beschäftigung und auch für die Bezahlung der Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt, den Krankenkassen, Finanz- und Zollbehörden verwenden. Es ist derzeit noch nicht klar ob dieses Produkt nur Exporteuren oder auch anderen Unternehmen angeboten wird.

Von der SZRB wurden bisher keine näheren Informationen über die Form der Gewährung dieser Hilfe vorgestellt. Um aktuelle Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen dieser Produkte zu erhalten, empfehlen wir  die Internetseiten dieser Banken zu verfolgen (www.szrb.sk, www.eximbanka.sk).